Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Fragen zur Rentenversicherung, wie z. B. Rentenversicherungspflicht für Selbständige, Abgrenzung von Berater und Lehrer/Trainer/Coach, lohnt eine freiwillige Beitragszahlung, Antragspflichtversicherung, Honorarberatung (ohne Vermittlungsinteresse) zu den Themen Versicherungen und Vorsorge, Nettotarife (ohne Abschlussprovision), Beratung und Vertretung auch in den Bereichen betrieblicher Versorgung, Zusatzversorgung, Versorgungswerke und Versorgungsausgleich.
Vertretung gegenüber Versicherern und der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle von Leistungsfällen (BU oder Erwerbsminderung)
Grundsätzlich 10% Rabatt und 30 min kostenloses telefonisches Erstgespräch.