Damit dein Steuerberater die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für dich erstellen und die Formulare für die Umsatzsteuererklärung und den betrieblichen Teil der Einkommensteuererklärung ausfüllen kann, braucht er eine ganze Reihe von Informationen und Unterlagen. Wir listen die wichtigsten auf.
In dem Beitrag "Überschussrechnung und Steuererklärung 2007: Das kommt auf Gründer zu!" ZZZ erfährst du, worauf du bei deiner ersten Steuererklärung als Selbständiger alles achten musst. Falls du lieber einen Steuerberater damit beauftragen willst, musst du ihm eine ganze Reihe von Unterlagen zur Verfügung stellen. Welche das sind, hängt zunächst einmal von der vereinbarten Arbeitsteilung ab:
Drei verschiedene Szenarien der Arbeitsteilung
Wenn dein dein Steuerberater bereits die laufende Buchführung und die Umsatzsteuervoranmeldungen für dich übernommen hat, liegen ihm die meisten Unterlagen bereits vor.
Erledigst du diese Dinge selbst und der Steuerberater soll nur die letztendliche Kontrolle, Gewinnermittlung und das Ausfüllen der Steuerformulare durchführen, dann genügt es, ihm die fertigen Buchführungsauswertungen (z.B. "Summen- und Saldenlisten" und "Sachkonten") auf Papier oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Das funktioniert am einfachsten, wenn deine Buchführungs-Software eine sogenannte DATEV-Schnittstelle beinhaltet.
Gibt es bislang noch überhaupt keine Buchführung und soll der Steuerberater sie in deinem Auftrag nachträglich erstellen, benötigt er sämtliche Unterlagen von A bis Z.
Komplettlieferung: Das volle Belegprogramm
Für die betriebliche Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung und die abschließende Umsatzsteuererklärung braucht dein Steuerberater in aller Regel:
1. sämtliche Belege über betrieblichen Einnahmen (z. B. Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Vorsteuererstattungen durch das Finanzamt,
2. alle Ausgaben-Belege (z. B. Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen, Quittungen und sonstige Abrechnungen) - am besten sortiert nach:
- Wareneinkäufe, Fremdleistungen und Personalkosten,
- Miete und anderen Raumkosten,
- ggf. separate Angaben über Kosten eines heimischen Arbeitszimmers,
- Porto, Telefon und Büromaterial,
- Fortbildung und Fachliteratur,
- Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung
- Ausgaben für den Geschäftswagen, Fahrtenbuch bzw. Angaben über Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten,
- Angaben über Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb,
- übrige Reisekosten (Fahrten mit Bahn, Bus, Taxi, Flugzeug etc., Übernachtungskosten, Dauer der Abwesenheit, jeweils mit Anlass, Zielort, Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Reise),
- Schuldzinsen,
- Bewirtungen,
- Kundengeschenke,
- übrige Betriebsausgaben
- angeschaffte langlebige Wirtschaftsgüter über 60 Euro und unter 410 Euro (GWG)
- angeschaffte langlebige Wirtschaftsgüter über 410 Euro
- Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt
- Angaben über bereits vorhandene oder geplante Rücklagen, Ansparabschreibungen sowie Investitionsabzugsbeträge.
3. alle Kontoauszüge deiner Geschäftskonten (und ggf. Kassenbücher): Nur so kann dein Steuerberater feststellen, ob sämtliche Zahlungen erfasst, mit vollständigen Belegen versehen und den richtigen steuerlichen Kategorien zugeordnet sind.
4. Protokolle über die Umsatzsteuervoranmeldungen,
5. Vorjahres-Korrespondenz mit dem Finanzamt
6. ggf. komplette Steuererklärung(en) und Steuerbescheid(e) des oder der Vorjahre.
Unbedingt beachten: Diese Liste dient nur als Orientierung, welche Belege, Aufstellungen und sonstige Informationen du in deinem speziellen Fall zusammenstellen musst, sagt dir dein Steuerberater.
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