Sandra aus Karlsruhe möchte ihr Gründungsvorhaben mit einem Bankdarlehen finanzieren.
Sie hat uns dazu folgende Frage gestellt: "Der Bankmitarbeiter hat mir signalisiert, dass ich mit meiner Geschäftsidee und Historie gute Chancen auf einen Kredit habe.
Wofür kann ich den Kredit verwenden? Kann ich mir auch ein Gehalt auszahlen?"
Der Gründungs- und Unternehmensberater Dr. Michael Trompf antwortet
Der Kredit wird zur Finanzierung des Gründungsvorhabens verwendet. Wichtige Grundlage für die Kreditentscheidung ist der Businessplan, aus dem nicht nur der Kapitalbedarf insgesamt hervorgeht, sondern in dem auch die einzelnen Ausgabearten aufgeschlüsselt werden. Häufiger Finanzierungsbedarf besteht für:
- Investitionen,
- den Markteintritt,
- ein Warenlager,
- bauliche Veränderungen und vor allem auch für die
- Betriebsmittel während einer Anlaufzeit.
Natürlich kann in den meisten Fällen auch ein monatliches Gehalt entnommen werden. Der sogenannte Unternehmerlohn sollte in der Höhe angemessen sein, Aufwendungen für die soziale Absicherung inkl. Altersvorsorge enthalten und den Angaben in der Selbstauskunft entsprechen, die ja ebenfalls der Bank vorliegt.
Der Unternehmerlohn ist in den Betriebsmitteln enthalten, die grundsätzlich über den Kredit mitfinanziert werden können. Bei Förderkrediten gelten meist Obergrenzen für den Anteil der Betriebsmittel an der gesamten Kreditsumme. Beispielsweise sind beim KfW-Produkt "ERP-Gründerkredit - StartGeld" maximal 30.000 Euro dafür vorgesehen.
Michael Trompf begleitet als Berater und Coach seit 2001 Menschen und Unternehmen in Veränderungsprozessen. Ihm ist dabei besonders wichtig, persönliche wie unternehmerische Potenziale zu entdecken, zu fördern und zu entwickeln.
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