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Lesetipp Ein Punktesystem mit Positivkriterien ist möglich Gebt auch Selbstständigen eine Chance(-nkarte)

Die Bundesregierung hat qualifizierte Zuwanderung deutlich vereinfacht, u.a. durch die Einführung der Chancenkarte Mitte diesen Jahres. Für jedes erfüllte Positivkriterium gibt es Punkte. Bei ausreichender Punktzahl darf man in Deutschland arbeiten. Ein Vorbild für das Statusfeststellungsverfahren?

Fachkräfte werden in Deutschland dringend gebraucht - Ausländer aus Drittstaaten, aber auch Selbstständige

Wer in Deutschland als Selbstständige/r arbeiten möchte hat es nicht leicht - trotz Fachkräftemangel und obwohl Selbstständige diese Mangelsituation ja gleich bei mehreren Auftraggebern reduzieren könnten, wenn man sie denn ließe. Zwischen uns und der Lösung des Fachkräfteproblems steht jedoch das Statusfeststellungsverfahren (SFV), das vor allem aus Negativkriterien besteht, die beim Zutreffen stark für eine Scheinselbstständigkeit sprechen, beim Nicht-Zutreffen aber oft nur schwach für eine Selbstständigkeit.

Keine Willkommenskultur für Selbstständige

Das SFV besteht aus einem neunseitigen Fragebogen mit schwer verständlichen Fragen: bei unserer im Juni durchgeführten Experten-Befragung antworteten 88 Prozent, dass weniger missverständlich formulierte Fragen hilfreich oder sehr hilfreich wären. Gegenstimmen: Null Prozent. Die Auswertung dieser Fragebögen erfolgt nach einer von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geheim gehaltenen Arbeitsanweisung, die von den verschiedenen Prüfer/innen der Rentenversicherung uneinheitlich angewendet wird, so dass es immer wieder zu widersprüchlichen Entscheidungen auch bei völlig identischen Sachverhalten kommt.

Die Folge ist uns allen bekannt: Die Auftraggeber sind zutiefst verunsichert. Rechtsanwaltskanzleien haben für sie bürokratische und teure Compliance-Verfahren entwickelt, die trotz enormen Zeit- und Kostenaufwands keine ausreichende Rechtssicherheit bringen. Viele Unternehmen beauftragen deshalb gar keine Selbstständigen mehr, drängen sie in Leiharbeit oder verlagern wo immer möglich Projekte ins Ausland. Das dysfunktionale SFV hat wesentlichen Anteil am beobachtbaren Niedergang des Standorts Deutschland!

Chancenkarte als Vorbild für "Selbstständigen-Pass"

Seit wir uns als VGSD vor zehn Jahren des Themas angenommen haben, schlagen wir die Prüfung einer Person und ihrer Arbeit auf Selbstständigkeit und das Ausstellen einer Art „Selbstständigen-Pass“ vor, ausgestellt zum Beispiel vom Finanzamt. Das wäre ein unbürokratischer Weg, um gegenüber Auftraggebern nachweisen zu können: Ich bin wirklich selbstständig. "Völlig undenkbar" war stets die Reaktion der DRV auf diese Forderung, ebenso wie auf die nach eines SFV in Form eines Onlinetests: Dann könnten Auftraggeber und -nehmer ja vor der Beauftragung herausfinden, ob diese legal ist. Im Gespräch mit der DRV traut man sich kaum noch, solche naheliegenden Vorschläge zu machen.

Statt dessen prüft die DRV nicht den Selbstständigen als Person oder seine Tätigkeitsschwerpunkte, sondern jeden Auftrag einzeln. Sie berücksichtigt nicht, wie viele verschiedene Auftraggeber Selbstständige haben, welche Fachkenntnisse sie speziell für ihre Selbstständigkeit erworben haben, welche unternehmerischen Risiken sie sonst noch eingegangen sind oder ob sie Arbeitgeber sind – außer diese „Risiken“ spielen im geprüften Auftragsverhältnis eine Rolle. Dementsprechend kann man beim einen Auftrag angestellt sein, beim nächsten selbstständig und daneben auch noch Arbeitnehmer beschäftigen. Kein Problem für die DRV, aber sehr wohl für das Funktionieren der deutschen Wirtschaft.

Menschenfreundlich und volkswirtschaftlich vernünftig

Dass es in Deutschland auch anders, menschenfreundlicher und volkswirtschaftlich vernünftiger geht, zeigt die Chancenkarte und das damit verbundene Punktesystem, das im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FachKrEG) 2023 beschlossen wurde und Mitte 2024 in Kraft trat – natürlich nur für Ausländer, die in Deutschland abhängig beschäftigt arbeiten wollen. Vorbild waren Punktesysteme in Kanada und Australien.

Mit § 20b Aufenthaltsgesetz hat die Regierung zwölf Positivkriterien eingeführt, für deren Erfüllung der/die Einreisewillige jeweils ein bis vier Punkte erhält. Die Auswertung ist ganz einfach. Das Aufenthaltsgesetz enthält in der Anlage eine Auswertungstabelle mit der Anzahl der Punkte, die pro Kriterium zu erzielen sind und dem Hinweis: „Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte“. Also einfach Punkte aufaddieren, mit Mindestpunktzahl vergleichen und fertig. Wäre es nicht schön, so etwas Unbürokratisches gäbe es auch für Selbstständige?

Online-Test und Schnellprüfung

Und es geht sogar noch einfacher: Auf der von der Bundesregierung betriebenen Website make-it-in-germany.com kann man online einen Self-Check machen. Eine Forderung, die bei der DRV nur für ein müdes Lächeln sorgt – hier ist sie umgesetzt. Geprüft wird zudem nicht ein einzelnes Arbeitsverhältnis, sondern der Mensch als Ganzes. Das Ergebnis ist ein Chancenkarten-Visum, das Einreise und Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, analog zu dem von uns gewünschten Selbstständigen-Pass.

Die Kriterien, die dafür zu erfüllen sind, sind alle positiv formuliert. Es gibt keine, die zu Minuspunkten führen – und sie sind objektiv und einfach mit Dokumenten nachweisbar. Analog zu der in unserem Positionspapier vorgeschlagenen Schnellprüfung gibt es auch bei der Chancenkarte Konstellationen, die zum Abbruch des Verfahrens und zur sofortigen Arbeitserlaubnis in Deutschland führen. Oder wie es im Self-Check heißt: „Willkommen in Deutschland!“

Vier Abkürzungen, zwölf Positivkriterien

Bei Erfüllung einer dieser Bedingungen endet das Verfahren sofort:

  1. Für Bürger/innen eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz
  2. Bei Vorliegen einer Qualifikation mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, die in Deutschland erworben oder voll anerkannt ist
  3. Dito für einen Beruf- oder Hochschulabschluss, der in Deutschland erworben oder voll anerkannt ist
  4. Mit „geeignetem“ Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer

Das sind die zwölf Positivkriterien und die Anzahl der Punkte, die sie für den Erwerb der Chancenkarte bringen:

  1. Qualifikation ist (nur) teilweise anerkannt (4 Punkte)
  2. Gute deutsche Sprachkenntnisse (3 Punkte)
  3. Sonst: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (2 Punkte)
  4. Sonst: Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (1 Punkt)
  5. Englische Sprachkenntnisse auf Niveau C1 (1 Punkt)
  6. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre (3 Punkte)
  7. Sonst: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre (2 Punkte)
  8. Berufsqualifikation in Mangelberuf (z.B. Softwareentwickler, Arzt, Handwerker) (1 Punkt)
  9. Bei Antragstellung nicht älter als 35 Jahre (2 Punkte)
  10. Sonst: nicht älter als 40 Jahre (1 Punkt)
  11. Mindestens sechs Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in letzten fünf Jahren (1 Punkt)
  12. Gemeinsam einreisende/r Ehe-/Lebenspartner/in erfüllt ebenfalls Voraussetzung für Chancenkarte (1 Punkt)

Maximal sind 16 Punkte erreichbar, wenn man die Fragen 1, 2, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 bejahen kann. Sechs reichen wie gesagt aus für ein Einreisevisum.

Übrigens: In unserem Positionspapier für Rechtssicherheit haben wir auch vier Varianten einer Schnellprüfung vorgeschlagen und zwölf Positivkritierien. Reiner Zufall…!

"Steigern Sie Ihre Punktzahl!"

Die Funktionsweise des Self-Checks haben wir im „Anhang“ unten im Detail dokumentiert. Nach seinem Vorbild könnten man auch einen Selbstständigkeits-Test aufbauen. Sobald übrigens im Self-Check für die Chancenkarte sechs Punkte erreicht sind, wird nicht weiter gefragt. Der Test wird abgebrochen und es heißt sinngemäß: Herzlichen Glückwunsch, beantragen Sie jetzt Ihr Chancenkarten-Visum!

Und selbst wenn am Ende des Self-Check-Fragebogens keine sechs Punkte zusammengekommen sind, erhält der/die Ausfüllende keine kühle Absage, vielmehr heißt es dann „Steigern Sie Ihre Punktzahl!“ Die Bundesregierung bietet auf ihrer Website an, noch einmal direkt auf jede einzelne Frage zu springen und Antworten zu korrigieren. Außerdem gibt sie Tipps, wie man die für die Einwanderung nötige Punktzahl doch noch erreichen kann, zum Beispiel durch Teilnahme an Sprachkursen, den Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen – oder indem man bestehende Abschlüsse im Rahmen eines „Anerkennungsverfahrena“ überprüfen lässt.

Eine solch wertschätzende und ermutigende Behandlung wünschen wir als Selbstständige uns auch von der deutschen Rentenversicherung!

Weitere Analogien

Ähnlich wie viele Rentenpolitiker Angst davor haben, dass Selbstständige dem Staat im Alter auf der Tasche liegen könnten, war auch den Machern der Chancenkarte wichtig, dass Ausländer/innen dies nicht während ihrer bis zu einjährigen Arbeitssuche in Deutschland tun. Deshalb müssen sie die finanziellen Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts auf einem Sperrkonto nachweisen (1.027 Euro pro Monat, Stand 2024) oder über eine Verpflichtungserklärung von jemandem verfügen, der für die Kosten aufkommt (z.B. Arbeitgeber). Das Kriterium kann man in Analogie sehen zu dem von uns (und analog auch vom Deutschen Juristentag) vorgeschlagenen Kriterium einer existenzsichernden Altersvorsorge.

Es gibt noch eine weitere zentrale Forderung in unserem Positionspapier, nämlich nach einer positiven Definition von Selbstständigkeit, statt diese nur über das Fehlen der Merkmale einer abhängigen Beschäftigung zu bestimmen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zeigt, dass auch so etwas möglich ist, es schuf erstmals eine Legaldefinition des Begriffs der „Fachkraft“. Übrigens definiert das FachkKrEG auch ein „Beschleunigtes Verfahren“, das für schnellere, unbürokratischere Abläufe unter den beteiligten Akteuren in der Verwaltung sorgt.

Von der Chancenkarte lernen - ohne weit gehen zu müssen

Sehr, sehr viel könnte man also von der Chancenkarte lernen – und dazu müssten die für das Statusfeststellungsverfahren zuständigen Beamten des Bundesarbeitsministeriums noch nicht einmal weite Wege in Kauf nehmen, denn die Chancenkarte wurde von den eigenen Kollegen im BMAS entwickelt. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen mit Punktesystemen. Bereits 2016 hatten sie im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts das „Punktebasierte Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PuMa)“ initiiert. Stand 2018 hatten sie darüber 15 Aufenthaltstitel vergeben. Die Kollegen wissen also auch, wie man es nicht macht.

Die Chancenkarte zeigt: Ein Punktesystem auf Basis von Positivkriterien ist möglich und wäre sicherlich auch für die Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung umsetzbar, man muss es nur wollen.

Das folgende YouTube-Video erklärt, wie die Chancenkarte funktioniert:

Anhang: So funktioniert der Chancenkarten-Self-Check im Detail

Der Self-Check geht die oben aufgelisteten zwölf Positivkriterien der Reihe nach durch, ergänzt um Filterfragen. Wir geben ihn hier wieder als Beispiel, wie ein Selbst-Test auch beim SFV aufgebaut werden könnte. Der Self-Check beginnt mit mehreren Filterfragen:

  1. Filterfrage: „Haben Sie eine Qualifikation mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren?“.
    • a. Wer „Nein, ich habe keine formale Berufsqualifikation“ antwortet, fällt sofort raus. Es gibt also auch k.o.-Kriterien.
    • b. Wer einen Beruf- oder Hochschulabschluss hat oder „einen geeigneten Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer“, wird dann gefragt:
  2. Filterfrage: Ist Ihre Qualifikation in Deutschland teilweise oder vollständig anerkannt oder in Deutschland erworben?
    • a. Wenn die Qualifikation in Deutschland voll anerkannt oder der Berufs- bzw. Hochschulabschluss voll anerkannt ist (Schnellprüfung) --> Willkommen in Deutschland!
    • b. Meine Qualifikation ist teilweise anerkannt. (4 Punkte)
  3. Filterfrage: Welche der folgenden Sprachkenntnisse haben Sie?
    • a. Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder höher.
    • b. Englischkenntnisse auf Niveau B2 oder höher.
    • c. Sowohl A1 in Deutsch und B1 in Englisch (oder höher).
    • d. Weder A1 in Deutsch noch B2 in Englisch.
  4. Sie erfüllen die sprachlichen Grundvoraussetzungen. Können Sie vertiefte Kenntnisse der deutschen Sprache aktuell nachweisen?
    • a. Ich habe ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 / C1 oder höher. (3 Punkte)
    • b. Ich habe ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau B1. (2 Punkte)
      c. Ich habe ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau A2. (1 Punkt)
      d. Ich habe nur ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau A1. (0 Punkte)
      e. Ich kann keine Deutschkenntnisse nachweisen. (0 Punkte)
  5. Können Sie vertiefte Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen?
    • a. Ich habe ein Zertifikat über Englischkenntnisse auf Niveau C1 oder höher. (1 Punkt)
    • b. Ich habe ein Zertifikat über Englischkenntnisse auf Niveau B1/B2. (0 Punkte)
    • c. Ich habe ein Zertifikat über Englischkenntnisse auf Niveau A1/A2. (0 Punke)
    • d. Ich habe keinen Englisch Sprachnachweis. (0 Punkte)
  6. Wie alt sind Sie?
    • a. 18 Jahre bis einschließlich 34 Jahre. (2 Punkte)
    • b. 35 Jahre bis einschließlich 39 Jahre. (1 Punkt)
    • c. 40 Jahre oder älter. (0 Punkte)
  7. Filterfrage: Haben Sie Berufserfahrung, die etwas mit Ihrem Berufs- oder Hochschulabschluss zu tun hat?
    • a. Ja.
    • b. Nein.
  8. Wenn bei 6 „Ja“: Wie viele Jahre Erfahrung haben Sie in diesem Beruf?
    • a. Ich kann mindestens 5 Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre nachweisen. (3 Punkte)
    • b. Ich kann mindestens 2 Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen. (2 Punkte)
    • c. Ich kann weniger als 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen. (0 Punkte)
  9. Gehört Ihre formale Qualifikation zu einem sogenannten „Mangelberuf“ (z.B. Gesundheits- und Pflegeberufe, MINT-Berufe, aber auch Handwerk)?
    • a. Ja, meine Qualifikation (Berufs- oder Hochschulabschluss) gehört zu einem Mangelberuf. (1 Punkt)
    • b. Nein, meine Qualifikation (Berufs- oder Hochschulabschluss) gehört zu keinem Mangelberuf. (0 Punkte)
  10. Haben Sie in den vergangenen 5 Jahren mindestens 6 Monate rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland gelebt?
    • a. Ja, ich habe bereits mindestens 6 Monate in Deutschland gelebt. (1 Punkt)
    • b. Nein, ich habe noch nicht oder kürzer als 6 Monate in Deutschland gelebt. (0 Punkte)
  11. Filterfrage: Haben Sie einen Partner oder eine Partnerin, der/die ebenfalls nach Deutschland mit einer Chancenkarte einreisen möchte?
    • a. Ja, ich möchte zusammen mit meinem Partner bzw. meiner Partnerin nach Deutschland kommen.
    • b. Nein, ich komme allein nach Deutschland.
  12. Wenn bei 10. „Ja“: Erfüllt Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Kriterien für eine Chancenkarte?
    • a. Ja, die Qualifikation meines Partners / meiner Partnerin ist voll anerkannt. (1 Punkte)
    • b. Ja, mein Partner / meine Partnerin erreicht im Punktesystem mindestens 6 Punkte. (1 Punkte)
    • c. Wir wissen es noch nicht. (0 Punkte)
    • d. Nein, mein Partner / meine Partnerin erfüllt die Kriterien nicht. (0 Punkte)

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