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Diese Fragen wurden beantwortet
- Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vor zwei Jahren über selbstständige Ärzte und Pfleger in Krankenhäusern, hat das BSG im Oktober 2019 auch Notärzte, Praxisvertretungen und ambulante Pflegekräfte für scheinselbstständig erklärt. Warum sollten diese BSG-Urteile Selbstständige unabhängig von ihrem Beruf alarmieren?
- Ärzte sind Pflichtmitglieder von Versorgungswerken, sind von fachlichen Weisungen frei, die Art und Weise der Arbeitsteilung liegt in der Natur der Sache. Wie kommt das BSG trotzdem zum Urteil, sie seien scheinselbstständig?
- Warum wollen Krankenhausärzte und -pfleger überhaupt selbstständig sein? Wie hat sich das Urteil auf die Art ihrer Erwerbstätigkeit ausgewirkt? Wie habt ihr als Verband reagiert?
- Welche Auswirkungen hat dieser Umbruch auf die Kostensituation z.B. der Krankenhäuser sowie auf die gesundheitliche Versorgungslage? Rechnest du damit, dass der Gesetzgeber nun eine Ausnahme für Notärzte schafft?
- Hat das BSG damit erreicht, dass sich die Beitragseinnahmen der Deutschen Rentenversicherung erhöhen?
- Welche Empfehlungen hast du an Selbstständige in anderen Berufen? Was müssen wir tun, um unsere Selbstständigkeit zu verteidigen?
Experte
Dr. Nicolai Schäfer
Nicolai Schäfer war als 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Honorarärzte selbst bei der Verkündung der ersten Urteile durch das Bundessozialgericht dabei.
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