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Diese Fragen wurden beantwortet
- Beratung, Coaching, Therapie, Lehrtätigkeit bzw. Supervision - die Abgrenzung der Tätigkeiten ist nicht einfach, bei falscher Einordnung kann es aber zu hohen Nachzahlungen kommen. Welche dieser Tätigkeiten sind nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, welche nicht?
- Was hat sich zum 1.1.2025 gesetzlich geändert?
- Wie sollte ich rechtssicher Rücklagen bilden ohne dadurch neue Risiken einzugehen?
- Bei welchen Tätigkeiten kann ich beliebig viel verdienen, ohne dass das auf die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung angerechnet wird - so dass ich diese also u.U. auch noch nutzen kann?
- Teilweise hat man je nach Tätigkeitseinstufung die Wahl entweder Rentenversicherung zu bezahlen oder Umsatzsteuer abzuführen. Was ist für einen selbst besser?
- Wann bin ich tätig als Lehrende, Berater, Coach, Supervisorin? Und welche zusätzlichen Bedingungen muss ich als Therapeut/in erfüllen?
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Fragen / Antworten aus diesem Experten-Talk
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Wie werden im Umsatzsteuerrecht Dienstleistungen aus Beratung, Coaching, Supervision und Therapie unterschieden?
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Wie wirkt sich die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen in Deutschland aus?
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Welche Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2025 für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen?
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Wann ist Supervision umsatzsteuerbefreit?
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Wann ist Supervision ab 2025 umsatzsteuerbefreit?
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Wie wird der Gesamtumsatz für Kleinunternehmer/innen berechnet, insbesondere bei umsatzsteuerbefreiten Bildungs- oder Heilungsleistungen?
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