Seit Ende letzter Woche besteht endlich die Möglichkeit zur Endabrechnung der Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021. Wer nun abrechnen muss, auf welche Zahlen es ankommt und welche Fristen gelten, erklärte im jüngsten VGSD-Talk isdv-Vorstand Marcus Pohl.
Die Abrechnung müssen unbedingt alle vornehmen, deren Direktantrag auf Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021 bewilligt wurde. Und für diese Gruppe drängt die Zeit, denn die Endabrechnung muss bis zum Jahresende erfolgen. Wer diese Frist verpasst, muss die gesamte erhaltene Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 Euro zurückzahlen! Marcus rät deshalb: Warte nicht, sondern nimm dich der Sache sofort an! Im Talk gibt er Antwort auf häufige Fragen, damit nicht Verständnisprobleme die Endabrechnung verzögern.
Für die Endabrechnung gilt es, alle erzielten Umsätze aus der selbstständiger Tätigkeit, alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie alle Lohnersatzleistungen zusammenzuzählen. Beachte dabei: Bei den Umsätzen ist der Nettobetrag relevant, bei den nichtselbstständigen Einkünften hingegen geht es um die Bruttogehälter, erklärte Marcus – bei Lohnersatzleistungen gibt es keine Unterscheidung zwischen netto und brutto.
Diese Summe wird im Abrechnungstool dem bei der Antragstellung angegeben Referenzeinkommen aus 2019 gegenübergestellt. Das Tool ermittelt dann sofort, ob du die Förderung in voller Höhe behalten kannst oder ob sie (anteilig) zu erstatten ist.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wer muss bis 31.12.21 die Endabrechnung zur erhaltenen Neustarthilfe vornehmen und warum ist das so wichtig?
- Was muss man bei der Berechnung des Umsatzes im ersten Halbjahr 2021 bedenken?
- Wie geht man dabei in der Praxis am besten vor?
- Was ist bei der Berechnung der "sonstigen Einnahmen", zum Beispiel aus nicht-selbstständiger Arbeit, zu beachten?
- Unter welchen Bedingungen kommt es dann zu einer Rückforderung?
- Falls ich Geld zurückzahlen muss: Kann ich das schon dieses Jahr tun, um meine Steuerlast entsprechend zu reduzieren?
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