Ojeoje!!! Da hast du jetzt ein ernsthaftes Problem wohl. Mit „wusste ich nicht“, kommst du nicht da raus, da es jeder weiß, dass man alle Einkünfte versteuern und angeben muss und nicht drei Monate unterschlagen darf, zudem ein Anruf beim FA dies hätte klären können und müssen.
Ich lese es so, dass du den Steuerbescheid aus Hessen schon hast.
Solange dein Steuerbescheid für 2022 aus Hessen aber noch nicht bestandsfest ist (ein Monat), kannst du in der Regel meist noch straffrei berichtigen, und die nicht erklärten Einnahmen von Januar bis März nacherklären und gegebenenfalls die Steuerklasse entsprechend berichtigen, dann ist es in der Regel noch keine strafbare Steuerhinterziehung, es fallen nur die Hinterziehungszinsen an.
Wenn du den Steuerbescheid noch nicht hast, kannst du noch Berichtigungserklärung machen.
Wenn der Steuerbescheid für 2022 aus Hessen schon bestandsfest ist, wird es allerdings spätestens SEHR kritisch und schwierig, ob / wie man noch aus der Steuerhinterziehung der Einnahmen von Januar bis März 2022 herauskommen könnte bzw die Strafe durch fachgerechte Selbstanzeige noch reduzieren kann. Selbstanzeige sind ausgesprochen heikel und haben enorme Anforderungen, damit diese wirksam möglich sind und richtig gemacht werden, , sowohl schnell wie fehlerfrei, denn sobald dir ein Finanzamt auf die Schliche gekommen ist (das könnte aktuell jetzt sein mit der Mahnung aus Berlin, wo du dich nicht umgemeldet hattest beim Finanzamt), geht eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr.
Dann würde mE kein Weg vorbei führen an einer Prüfung der derzeitigen Verfahrensphase und Beratung und durch einen sehr erfahrenen
Fachanwalt für Steuerrecht, der speziell im Steuerstrafrecht spezialisiert ist.
Für den Steuerklassentarif nach der Scheidung hat es dein Ehegatte ja bereits angewählt, dass einzeln veranlagt wird.
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