Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen an Geschäftskunden im Inland ausstellen, insbesondere für steuerpflichtige B2B-Rechnungen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro) und Fahrausweise. Weitere Ausnahmen sind Point-of-Sale Umsätze bei einem Kauf im Ladengeschäft von über 250 Euro.
Wichtig: Die Ausnahmen gelten nicht für Weihnachtsfeiern oder Geschäftsessen über 250 Euro, die zukünftig elektronisch übermittelt werden müssen.
Es gibt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die zwei Jahre beträgt, in denen sie weiterhin Papierrechnungen senden können. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro haben sogar drei Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Unternehmen ohne Ausnahmen verpflichtet sein, elektronische B2B-Rechnungen zu versenden. Bis dahin gibt es verschiedene Stufen der Ausnahmen, die abhängig von der Unternehmensgröße und anderen Kriterien gelten.
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