Ursprünglich war dies zum 1.1.2029 geplant, aktuell gibt es einen Kompromissvorschlag der EU mit Datum 1.7.2030, der aber noch nicht beschlossen ist.
Betroffen sind inländische B2B-Umsätze über 250 Euro, also genau die Umsätze, für die auch E-Rechnungen gestellt werden müssen. Auf EU-Ebene wird über eine E-Rechnungs- und Meldepflicht für Geschäfte zwischen Selbstständigen/Unternehmen in unterschiedlichen EU-Staaten verhandelt. Um die Belastung für die Unternehmen möglichst gering zu halten, will die deutsche Regierung beides zeitgleich und einheitlich ausgestaltet einführen, so dass man mit denselben Änderungen beide Meldepflichten erfüllen kann.
Parallel Rechnungsversand soll dann ein Teil der Angaben auch an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird sehr wahrscheinlich auch der Rechnungsversand per E-Mail wegfallen. Stattdessen wird man die E-Rechnung auf einer Plattform hochladen, die dann die für das Finanzamt relevanten Daten extrahiert und meldet.
Die Einführung der Meldepflicht soll der Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs dienen, auf diese Weise zu erheblichen Steuermehreinnahmen führen und ist ein entscheidender Grund für die Einführung der E-Rechnung.
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