Hallo Evi,
die Neustarthilfe richtete sich an Kapitalgesellschaften und natürliche Personen.
Bei natürlichen Personen waren diejenigen antragsberechtigt, die ihre Einkünfte überwiegend (51%) aus gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten erzielen.
Um zu wissen welche Tätigkeit die überwiegenden Einkünfte sind, sollte man diese ins Verhältnis setzen zu seinen sonstigen Einkünften. Diese sind: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
D. h., wenn deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind (wie z. B., wenn du eine Kapitalgesellschaft wärst oder wenn du Gewerbeobjekte vermietest) dann warst du nicht antragsberechtigt.
Normalerweise wurde in dem Antrag seinerzeit danach gefragt ob man einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Schon da, hättest du nein sagen müssen und das Antragsformular in den Papierkorb werfen müssen.
Die Entscheidung der IHK ist somit (aus meiner Sicht) korrekt. Was du machen kannst, ist, dass du - mit Verweis auf die Veröffentlichung der Ankündigung von Herrn Aiwanger - das du die 7.500 Euro in Raten zurückzahlen kannst, und dass dir keine Strafanzeige angedroht wird , da du im guten Glauben - auf die Aussage von Herrn Aiwanger - gehandelt hast.
Da es sich ja hier um Bayern handelt, und dort alles ein wenig anders gehandhabt wird als im Rest der Republik, könntest du dich ja auch, vorab, an Herrn Aiwanger direkt wenden und auf seine seinerzeit getroffene Aussage verweisen als auch darauf, dass du darauf vertraut hast. Flechte noch ein wenig von Vertrauen in seine Partei und die anstehenden EU-Wahlen ein. Ich habe schon mehrfach bei meinen Mandanten die Erfahrung gemacht, dass kurz vor Wahlen plötzlich doch etwas über den kurzen Weg geht.
Hier noch der Link zu den FAQ des Bundesministeriums, wo du dies noch mal nachlesen kannst. Es ist der Punkt 2.4;
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/Ns…hilfe.html
Tut mir leid für dich. Ich wünsche dir viel Glück bei deinen Verhandlungen mit der IHK.
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