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Ablehnungsbescheid zur Neustarthilfe wegen Privatvermietung ohne Gewerbeschein

2 Personen fragen sich das

Liebe Community!
Weiß jemand Rat oder kann mir einen Tipp geben, an wen ich mich in nachstehender Sache wenden kann:
Ich bin Vermieterin eines größeren Ferienhauses in der Nähe von Landsberg und versteuere meine Mieteinnahmen über V + V. Ich bin also ein Privatvermieter ohne Gewerbeschein, beziehe aber nahezu 100 % meiner Gesamteinkünfte aus dieser hauptberuflichen Tätigkeit, d. h. ich lebe davon.
Vor ein paar Tagen habe ich nun den Schluss-Ablehnungsbescheid der IHK Oberbayern erhalten mit der Aufforderung, die Neustarthilfe in Höhe von 7.500 € zurückzuzahlen.
Vorab hatte ich der IHK nach Rücksprache mit meinem Steuerberater folgendes mitgeteilt:
„Meine Haupteinnahmequelle in den Jahren 2019 ff. resultiert aus der Vermietung einer Ferienwohnung. Es ist korrekt dass diese Einkünfte steuerlich nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt werden, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Es liegt jedoch nach meiner Auffassung eine gewerbliche Prägung im Sinne bestehender Härtefallregelungen bei Coronahilfen für die hauptberufliche Vermietung von Ferienwohnungen vor."
Leider kann mir mein zeitlich sehr eingespannter Steuerberater nicht weiter helfen, und er hat und findet zu dieser Härtefallregelung für Privatvermieter (ohne Gewerbeschein) in Bayern keine Informationen. Mir liegt hierzu bisher lediglich ein Artikel mit der damaligen Ankündigung von Herrn Aiwanger aus „Haus und Grund Bayern“ vor.
Weiß jemand von euch dazu mehr oder hat nähere Informationen, oder wisst ihr, an wen ich mich dazu wenden könnte?
Für eine Info wäre ich euch unendlich dankbar.

Evi Hammer
Evi Hammer
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Evi,

die Neustarthilfe richtete sich an Kapitalgesellschaften und natürliche Personen.

Bei natürlichen Personen waren diejenigen antragsberechtigt, die ihre Einkünfte überwiegend (51%) aus gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten erzielen.
Um zu wissen welche Tätigkeit die überwiegenden Einkünfte sind, sollte man diese ins Verhältnis setzen zu seinen sonstigen Einkünften. Diese sind: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
D. h., wenn deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind (wie z. B., wenn du eine Kapitalgesellschaft wärst oder wenn du Gewerbeobjekte vermietest) dann warst du nicht antragsberechtigt.

Normalerweise wurde in dem Antrag seinerzeit danach gefragt ob man einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Schon da, hättest du nein sagen müssen und das Antragsformular in den Papierkorb werfen müssen.

Die Entscheidung der IHK ist somit (aus meiner Sicht) korrekt. Was du machen kannst, ist, dass du - mit Verweis auf die Veröffentlichung der Ankündigung von Herrn Aiwanger - das du die 7.500 Euro in Raten zurückzahlen kannst, und dass dir keine Strafanzeige angedroht wird , da du im guten Glauben - auf die Aussage von Herrn Aiwanger - gehandelt hast.

Da es sich ja hier um Bayern handelt, und dort alles ein wenig anders gehandhabt wird als im Rest der Republik, könntest du dich ja auch, vorab, an Herrn Aiwanger direkt wenden und auf seine seinerzeit getroffene Aussage verweisen als auch darauf, dass du darauf vertraut hast. Flechte noch ein wenig von Vertrauen in seine Partei und die anstehenden EU-Wahlen ein. Ich habe schon mehrfach bei meinen Mandanten die Erfahrung gemacht, dass kurz vor Wahlen plötzlich doch etwas über den kurzen Weg geht.

Hier noch der Link zu den FAQ des Bundesministeriums, wo du dies noch mal nachlesen kannst. Es ist der Punkt 2.4;
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de­/DE/FAQ/Ns­…hilfe.html

Tut mir leid für dich. Ich wünsche dir viel Glück bei deinen Verhandlungen mit der IHK.

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