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Abwälzung der Sozialversicherungsbeiträge

3 Personen fragen sich das

Ist es für einen Auftraggeber möglich, im Fall einer Scheinselbstständigkeit die Sozialversicherungsbeiträge auf den Auftragnehmer (Freelancer) abzuwälzen?
Ist es nicht so, dass der Auftraggeber (Arbeitgeber) die Sozialversicherungsbeiträge direkt an die Sozialversicherungsträger abführen muss und dass Klauseln im Vertrag, die den Auftragnehmer (Arbeitnehmer) verpflichten die Beträge selbst an die entsprechenden Stellen zu zahlen, unzulässig sind?

Maria
Maria
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn ich mich richtig erinnere, haben einige von den Händlern eine für sie selbst vorteilhafte Klausel in den Agenturverträgen drin, nämlich genau dieses abwälzen auf den letzten in der Kette und ein freistellen der Agentur von jeglichen Ansprüchen.

Schlecht ist auf jeden Fall, wenn du so etwas im guten Glauben unterschreibst.
Ob das bis zur letzten Gerichtsinstanz so bejaht wird ? - sollte mal jemand drauf ankommen lassen.

Fakt ist, die meisten Freiberufler/Selbständigen sind so mürbe gekocht, durch die schlechte Wirtschaftslage, sowie die rhetorischen Künste der Vertriebs-Agenturen, dass sie alles nehmen was kommt und bisschen Geld in die Kasse spült. Ohne ihre festgeschriebenen Rechte, die sie nur mässig kennen, wirklich einzufordern!
Soll keiner etwas anderes behaupten!

MDA
MDA
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