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Abwälzung der Sozialversicherungsbeiträge

2 Personen fragen sich das

Ist es für einen Auftraggeber möglich, im Fall einer Scheinselbstständigkeit die Sozialversicherungsbeiträge auf den Auftragnehmer (Freelancer) abzuwälzen?
Ist es nicht so, dass der Auftraggeber (Arbeitgeber) die Sozialversicherungsbeiträge direkt an die Sozialversicherungsträger abführen muss und dass Klauseln im Vertrag, die den Auftragnehmer (Arbeitnehmer) verpflichten die Beträge selbst an die entsprechenden Stellen zu zahlen, unzulässig sind?

Maria
Maria
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