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Ändert sich die Situation, wenn ich als Selbständiger im Ausland für deutsche Kunden tätig bin oder umgekehrt?

1 Person fragt sich das

Ich möchte Missverständnisse bezüglich einer Scheinselbstständigkeit vermeiden. Nun sitze ich als Selbstständiger im Ausland und bin aber für deutsche Kunden zuständig. Ändert sich etwas an der Situation?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn man als Freelancer seinen Sitz im Ausland hat, hat das nichts mit der Scheinselbstständigkeit zu tun, da das deutsche Recht greift. Der Auftraggeber sitzt in Deutschland und wird dementsprechend auch in Deutschland geprüft. Wenn man für ausländische Unternehmen arbeitet, stellt es sozialversicherungsrechtlich kein Problem dar. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist vor allem in Deutschland bekannt und wird praktiziert, aber nicht im Ausland, erklärt Dr. Paul. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Statusfeststellung
Scheinselbstständigkeit aus den Augen eines Prüfers der Deutschen Rentenversicherung

Mit Dr. Hartmut Paul

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