Wenn man als Freelancer seinen Sitz im Ausland hat, hat das nichts mit der Scheinselbstständigkeit zu tun, da das deutsche Recht greift. Der Auftraggeber sitzt in Deutschland und wird dementsprechend auch in Deutschland geprüft. Wenn man für ausländische Unternehmen arbeitet, stellt es sozialversicherungsrechtlich kein Problem dar. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist vor allem in Deutschland bekannt und wird praktiziert, aber nicht im Ausland, erklärt Dr. Paul. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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