Es ist zwar schon einige Jahre her, ich glaube es war 2013, dass ich mich aus der freiwilligen Pflichtversicherung arbeitslos gemeldet habe. Ich war damals schon einige Jahre selbständig und hatte die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, weil sie mir in der Startphase ein gewisses Sicherheitsgefühl gab. Ich hatte zu damals alle Aufträge abgeschlossen und neue waren zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen. Es funktionierte vollkommen problemlos und unbürokratisch. Ich ging zur Arbeitsagentur (damals konnte man wirklich noch ohne Termin hingehen) und meldete mich arbeitssuchend. Die Sachbearbeiterin kannte sich offenbar auch mit dieser freiwilligen Versicherung aus. Ich bekam dann meinen Leistungsbescheid mit der korrekt berechneten Leistung gemäß meiner formalen Berufsausbildung (Höchstbetrag wegen Qualifikationsgruppe 1, akademischer Abschluss). Ich hatte allerdings Glück und nach drei Wochen meldeten sich verschiedene Auftraggeber, so dass ich meines Status als Arbeitssuchender wieder beenden konnte. Auch die Abmeldung funktionierte vollkommen problemlos. Damit hatte ich allerdings die einzige Möglichkeit, wieder in die Selbständigkeit zurückzukehren, aufgebraucht. Bei einer zweiten Arbeitslosmeldung hätte ich anschließend nicht wieder in die Selbständigkeit zurückgekonnt (natürlich schon im Nebenerwerb).
Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung habe ich wirklich bis zu meinem Renteneintritt beibehalten. Die Arbeitsagentur hat mich mit Datum des Renteneintritts aus der Versicherung entlassen, weil Rentner nicht mehr arbeitslos werden können. Für mich war es immer ein Sicherheitsgefühl und die ca. 1.000 € Jahresbeitrag hätte ich im Ernstfall als ALG I in noch nicht mal einem Monat wieder rausbekommen. Außerdem ist der Versicherungsbeitrag steuerlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
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