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Als Selbstständige unter mehreren Verträgen für mehrere Firmen arbeiten

1 Person fragt sich das

Eine ganz naive Frage: Darf ich als Selbstständige/r unter mehr als 1 Vertrag arbeiten oder ist das dann eine Scheinselbständigkeit? Also wenn man mehr als 1 Nebenjob hat (in derselben Branche, aber für verschiedene Unternehmen). Aktuell habe ich einen Minijob, überlege aber, mehr anzunehmen.

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3 Antworten

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Hallo Frau Reimann,

je mehr verschiedene Kundschaft man hat, desto weniger ist man scheinselbstständig.
Allerdings darf der Vertrag mit Ihrer Agentur da keine Einschränkung sein.
Wäre die Einschränkung auf die eine Agentur Vertragsbestandteil, wären Sie sicher scheinselbstständig.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Bergmann

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Anja - bitte die Frage nochmal präzisieren!

Welche Agentur vergibt Minijobs?

Nein, zwei pauschalversteurte Beschäftigungsverhältnisse "auf Minijob-Basis" sind wahrscheinlich möglich, wenn der zweite Auftraggeber ignoriert, dass schon eins besteht, bei überschreiten der aktuellen Einkommensgrenze wird das FA das sicher anders behandeln.

MDM
MDM
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Akzeptierte Antwort

Ich verstehe das jetzt so, dass die Agentur Auftragsvolumen über Minijob-Niveau nur über Honorar vergibt, um Sozialabgaben zu sparen? Oder ist es dein Wunsch, nicht in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu rutschen, weil du gerne selbstständig bleiben möchtest? Wenn letzteres, ist es ok, ich würde aber noch weitere Kunden akquirieren. Grundsätzlich spricht die tatsache, dass der Großteil deines Einkommens von einem Kunden kommt nicht zwingend für eine Scheinselbstständigkeit. Wenn das der Vorschlag der Agentur ist: das könnte bei einer Prüfung schon stark für Scheinselbstständigkeit sprechen und vermutlich wollen sie dich dann auch nicht wie eine Selbstständige behandeln und du sollst womöglich auf Zuruf arbeiten und darfst auch nicht bestimmen, was du bearbeitest. Ich würde dann tunlichst darauf achten, die zusätzlichen Aufträge sehr ordentlich vom Minijob-Kram zu trennen und möglichst noch 2-3 andere Kunden ranziehen. Heißt: du arbeitest möglichst nicht bei denen im Büro abwechselnd an Minijob und Zusatzaufträgen, sondern kommst für die Aufträge nur rein, wenn die Zusammenarbeit es erfordert. Bei allen diesen Zusatzaufträgen bestimmst du die Bedingungen, Arbeitszeiten und du machst es auf einem eigenen Arbeitsgerät. Bin keine Juristin, aber so würde ich es handhaben.

Katja
Katja
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