Hallo Frau Reimann,
je mehr verschiedene Kundschaft man hat, desto weniger ist man scheinselbstständig.
Allerdings darf der Vertrag mit Ihrer Agentur da keine Einschränkung sein.
Wäre die Einschränkung auf die eine Agentur Vertragsbestandteil, wären Sie sicher scheinselbstständig.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Bergmann
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