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Am Tag der Betriebsprüfung: Wo sollte diese stattfinden?

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Mir steht bald eine Betriebsprüfung bevor und ich möchte nicht den Eindruck einer Scheinselbstständigkeit erwecken. Schon im Vorhinein musste ich dem Prüfer Unterlagen schicken, doch welche darf er überhaupt einsehen?

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Eine Prüfung sollte niemals im Büro stattfinden, warnt Dr. Paul. Sie muss bei dem Steuerberater oder Lohnbuchhalter erfolgen. Der Prüfer darf alle geschäftlichen Unterlagen einsehen, wie beispielsweise Steuerbescheide. Firmenkonten dürfen eingesehen werden, aber keine privaten Konten. Daher rät Dr. Paul, die Konten zu trennen und für das Geschäftliche und das Private jeweils ein eigenes Konto zu besitzen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Statusfeststellung
Scheinselbstständigkeit aus den Augen eines Prüfers der Deutschen Rentenversicherung

Mit Dr. Hartmut Paul

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