Mich dünkt, dass hier nur ein Missverständnis vorliegt. Dass der Lohn bereits versteuert ist, weiß das Finanzamt, und zieht die bereits vom Arbeitgeber entrichteten Lohnsteuern von der endgültigen Einkommensteuerlast ab.
Allerdings besteht bei den Steuersätzen eine Progression, die vom Gesamteinkommen abhängt. Wer einen Gewinn aus selbständiger Arbeit einfährt, zahlt darauf einen höheren Steuersatz, wenn auch ein Angestelltenverhältnis besteht, als wenn die selbständige Tätigkeit das einzige Einkommen bildet.
Deswegen muss erst einmal die Gesamtsteuer berechnet werden, von der dann abgezogen wird, was der Arbeitgeber dem Finanzamt gemeldet und gezahlt hat.
Was die Einkommensteuerberechnng (Elster? Wiso? ein anderes Programm?) sagt, ist das eine - und sie gilt in Elster ausdrücklich als nicht verbindlich. Was am Ende auf dem Steuerbescheid steht, ist etwas anderes.
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