Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Angestellt und nebenberuflich selbständig

2 Personen fragen sich das

Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich alleine selbständig als Kleinunternehmen ‹17.500 Euro Umsatz.
Kann ich die 3.000 Euro in meiner EÜR als Sonderausgabe oder sonstige betriebliche Aufwendungen ansetzen, also meinen Gewinn mit -3.000 Euro Ausgabe mindern?
Da ich diese nicht von meinem AG bekomme, kann ich mir diese doch selber zahlen?

Was, wenn der AG sie dann doch bis 2024 zahlt?
Danke und Gruß
Burkhard

Burkhard Liermann
Burkhard Liermann
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Burkhard,
die Inflationsausgleichspräme (3.000 €) gilt für Selbständige leider nicht (weder als Auszahlung, noch als Steuermilderung). Sie ist bei den Kompromisssuchen der politisch Agierenden hinten runter gefallen.
Gruß Lars

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Du meinst mit den 3.000 EUR die so genannte Inflationsausgleichsprämie, die bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre?

Da geht es ja eher darum, dass die Unternehmer, die natürlich nicht Leidtragende dieser unsäglich schlechten Wirtschaftspolitik sind, von unqualifizerten Poitikern betrieben, das ausbaden sollen und Ihren Angestellten, denen es schlecht zu gehen scheint aufgrund der Inflation, Geld schenken zu können ohne Sozialabgaben. Der blanke Hohn, nur den Angestelltern geht es schlechter? Unternehmen, die mehr Kosten haben als zuvor sollen nun Geld drucken und Ihre Angestellte beschenken? Ach ja, ist ja Weihnachten und das Geld fällt vom Himmel.

Zurück zu Deiner Frage:
Das wäre schön, wenn jeder Einzelunternehmer das machen könnte. Auch hier hat der Gesetzgeber diese besondere, anscheinend seltene Gattung der Unternehmer vergessen. Hättest Du z.B. eine GmbH, wäre das möglich.

Sich selber kann man schlecht eine Rechnung stellen, daher ist das keine Betriebsausgabe und also nicht möglich.

Grüße,
Markus Hübner

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Vielen Dank. Ja, die Unternehmer sind keine Menschen und sollen trotzdem zahlen. Das wäre was fürs Gericht! Ich bin ja Unternehmer und Angestellter in einer Person.

Burkhard Liermann
Burkhard Liermann
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #