In welchem Status bist du denn bezogen auf deine Krankenversicherung aktuell "hauptberuflich" angestellt / beschäftigt? Gesetzlich pflichtversichert? Wenn die Selbständigkeit wirklich nur "nebenberuflich" ausgeführt wird, und keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielst, wird dein Arbeitseinkommen aus der Selbständigkeit dann NICHT verbeitragt. An deinem Versichertenstatus ändert sich nichts. Gilt deine Selbständigkeit jedoch als "hauptberuflich", so wechselst du den Status und bist dann freiwilliges Mitglied, mit der Konsequenz, dass auch das Arbeitseinkommen als beitragspflichtige Einnahme zählt. Zum Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit siehe auch hier: www.tk-lex.tk.de/web/guest…=HI2703530
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