Moin,
der GKV Spitzenverband hat sich darauf geeinigt, dass diese Coronahilfen, soweit sie nicht zurückgezahlt werden müssen, zu den Einnahmen zählen.
Die Regierung hatte hatte das den Kassen frei gestellt, wie sie damit umgehen wollen.
Daher gab es wohl Kassen, die die Einnahmen nicht dazu zählen.
Man kann allerdings eine Ermäßigung beantragen, auf Grund der schlechten Einnahmen, wenn diese Nachweisbar sind.
Auch ein Versuch wert wäre es, diese Einnahmen dem Jahr zuzuordnen, für das sie beantragt wurden. Also zB 2020, wenn das Einkommen in dem Jahr deutlich geringer war. Und somit der Gesamtbeitrag nciht so hoch ist.
Viele Grüße und viel Erfolg
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden