Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Anrechnung Überbrückungshilfe als Einkommen in KKV bei der DAK

2 Personen fragen sich das

Der grösste Teil meiner 2020/21 beantragten Coronahilfen traf mit bis zum Teil 16 monatiger Verspätung erst geballt in 2022 ein.
Ich musste daraufhin natürlich höhere Einkommensteuer und erhöhte Gewerbesteuer zahlen.
Das lässt sich nicht ändern, da ich mit EÜR die Steuererklärung mache und es gilt das Zuflussprinzip.
Nun möchte aber die DAK für 2022 eine Nachzahlung von 5.500€.
Mein Widerspruch mit der Erklärung zur Höhe des Einkommens wurde abgelehnt.
In einem anderen thread habe ich gelesen, dass die TK das anders behandelt, und die Coronahilfen nicht als Einkommen gewertet hat.
Hat jemand dazu mehr Informationen? Ich habe auch von einen Fünftelregelung gehört- könnte das Anwendung finden?

Ines Moussavi
Ines Moussavi
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Moin,
der GKV Spitzenverband hat sich darauf geeinigt, dass diese Coronahilfen, soweit sie nicht zurückgezahlt werden müssen, zu den Einnahmen zählen.
Die Regierung hatte hatte das den Kassen frei gestellt, wie sie damit umgehen wollen.
Daher gab es wohl Kassen, die die Einnahmen nicht dazu zählen.
Man kann allerdings eine Ermäßigung beantragen, auf Grund der schlechten Einnahmen, wenn diese Nachweisbar sind.
Auch ein Versuch wert wäre es, diese Einnahmen dem Jahr zuzuordnen, für das sie beantragt wurden. Also zB 2020, wenn das Einkommen in dem Jahr deutlich geringer war. Und somit der Gesamtbeitrag nciht so hoch ist.
Viele Grüße und viel Erfolg

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #