Hallo Sven,
falls Du ein Gewerbe angemeldet hast, melde es nicht ab, dann ruht es inzwischen ("ruhen" heißt, es werden keine Umsätze generiert, der Betrieb aber nicht aufgegeben).
Falls kein Gewerbe, auf jeden Fall keine Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklären. Einfach alles so lassen. Falls Du einen ganz geringen Umsatz in der selbstständigen Tätigkeit hast (etwa Miniauftrag im Bekannten- oder Verwandtenkreis), dann trotzdem jährlich die Anlagen EÜR bzw. Anlage Selbst. Tätigkeit bei der Steuererklärung mit diesem Mini-Umsatz mit einreichen. Damit wird gegenüber dem Finanzamt dokumentiert, dass die Tätigkeit nicht aufgegeben ist. Man kann auch mal ein, zwei Jahre die Erklärung mit 0 oder einem geringen Verlust, weil beispielsweise irgendwelche Kosten/Beiträge weiterlaufen (dafür eignen sich etwa IHK-Beitrag, VGSD-Beitrag, Gebühren Geschäftskonto, GEZ-Gebühren etc.) abgeben.
Untechnisch gesprochen: Wenn der Finanzamtscomputer eine Erklärung für die selbstständige Tätigkeit bzw. Gewerbe "sieht", läuft der Betrieb weiter. Dann bist Du jedenfalls in einigen Jahren kein "Neuselbstständiger".
Ansonsten lass die Skrupel beiseite. Niemand kann Dir beantworten, auf welche Ideen die Politik und die DRV in ein paar Jahren kommen und was uns dann alle erwartet. Das kann niemand heute wissen. Also nimm jetzt den Job, wenn er passt, und halte alles andere offen.
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