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Arbeitszeit auf Rechnung ausweisen - keine Pflicht, oder?

1 Person fragt sich das

Ich weise manchmal die Arbeitszeit auf meinen Rechnungen aus, manchmal lasse ich sie weg und schreibe nur das Gesamthonorar rein. War bislang nie ein Problem; ich dokumentiere die Zeit und kann sie auf Wunsch immer separat nachweisen. Nun hat sich ein Kunde gewünscht hat, dass ich die Arbeitsstunden integriere. Deshalb wollte ich mich vergewissern, dass ich keinen falschen oder alten Stand habe.

Wie ist denn die aktuelle Rechtslage? Ich finde dazu widersprüchliche Infos: Laut Malt muss der Stundensatz auch auf die Rechnung, laut IHK nicht. Danke vorab für alle konstruktiven Antworten!

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Also ich bein kein Anwalt. Ich habe 2 Rechnungsarten - je nach Kundenwunsch:
1) Rechnung mit Gesamtaufstellung der Stunden (also nur Summe), ggf. Einzelposten wie "Support", Leistung xy etc.

2) Rechnung mit Gesamtstundenzahl und separat Tagesaufstellung der Stunden (also Datum: Anzahl der Stunden).

Wenn nach Stunden abgerechnet wird, ist der Stundensatz ja ohnehin festgelegt, also kann der auch auf die Rechnung.
Ist ja irgendwo auch eine Sache der vertraglichen Vereinbarung. Wenn es nicht im Vertrag steht, gibt es das erstmal nicht.
Wobei für mich 1+2 keinen Unterschied machen. Ist dieselbe Arbeit, weil ich die Stunden ja ohnehin notiere.

Was ich niemals machen würde ich eine Uhrzeitaufstellung je Tag. Das geht den Kunden nichts an und hat mE auf Rechnungen von Selbständigen nichts verloren.

Franz
Franz
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