Also ich bein kein Anwalt. Ich habe 2 Rechnungsarten - je nach Kundenwunsch:
1) Rechnung mit Gesamtaufstellung der Stunden (also nur Summe), ggf. Einzelposten wie "Support", Leistung xy etc.
2) Rechnung mit Gesamtstundenzahl und separat Tagesaufstellung der Stunden (also Datum: Anzahl der Stunden).
Wenn nach Stunden abgerechnet wird, ist der Stundensatz ja ohnehin festgelegt, also kann der auch auf die Rechnung.
Ist ja irgendwo auch eine Sache der vertraglichen Vereinbarung. Wenn es nicht im Vertrag steht, gibt es das erstmal nicht.
Wobei für mich 1+2 keinen Unterschied machen. Ist dieselbe Arbeit, weil ich die Stunden ja ohnehin notiere.
Was ich niemals machen würde ich eine Uhrzeitaufstellung je Tag. Das geht den Kunden nichts an und hat mE auf Rechnungen von Selbständigen nichts verloren.
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