Hallo! ich habe dazu eben einen Beitrag gepostet. Ich habe - genau wie du - in Berlin 2020 die Corona Soforthilfe für Soloselbständige aus dem Landesprogramm (vor 1. April) bekommen, die 5.000 Euro.
Ich wurde zur Prüfung per Stichprobe ausgewählt, die Prüfung ist eben abgeschlossen. Der Lebensunterhalt bzw. Unternehmerlohn konnte angegeben werden. Wie mein Vorgänger schon schrieb, ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Speziell für Berlin und eben den Zuschuss aus dem Landesprogramm gilt dies.
Da mein Steuerberater, der die Abrechnung machte, wie fast alle Menschen ziemlich im Dunkeln tappte, wie der "Unternehmerlohn" genau anzugeben sei, summierte ich persönlich meine tatsächlichen laufenden Kosten zum Lebensunterhalt (von Miete bis Pauschalen für Lebensmittelverbrauch usw. – zu letzteren gibt es im Internet BeispielPauschalen). Dies bezog mein Steuerberater in eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss- Rechnung ein. Inzwischen glaube ich, die IBB zieht für den Unternehmerlohn eine eigene Pauschale heran. Ich weiß es aber nicht sicher.
Die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung hatte die IBB für das zweite und dritte Quartal je montagsbezogen angefordert. Falls du die Abrechnung initiativ machst, würde ich es es genau so machen. Aus der Einnahmen-Überschuss ergibt sich der Liquiditätsengpass für jeden Monat. Das dritte Quartal ist relevant, weil der Zuschuss innerhalb von sechs Monaten "verbraucht" werden durfte. In einer Gesamt Einnahmen-Überschuss für die sechs Monate beziehst du den Soforthilfe-Zuschuss mit ein. Wenn du dabei ein Plus verzeichnest, ist dieses Plus die Summe, die rück zu zahlen ist.
Viele Grüße,
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