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Aufforderung Endabrechnung Corona Soforthilfe

2 Personen fragen sich das

Als Mitglied beim VGSD habe ich des öfteren Meldungen über die Corona-Hilfen aus 2020 verfolgt. Im Nachhinein gab es ja die Diskussion, ob die Corona Soforthilfe der Länder (in meinem Fall Berlin) auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf, zunächst war das ja die Aussage bei der Antragstellung. Ich habe in 2020 die Corona Soforthilfe II mit 5.000 Euro bekommen. Nun bin ich unsicher, wie ich auf die Aufforderung der LBB, eine Endabrechnung zu erstellen und die Differenz zurückzuzahlen, reagieren soll und meine Ausgaben rechtfertigen muss. Ich bin Soloselbständige und meine Tätigkeit als Dozentin und Moderatorin auf Messen fiel durch Corona von einem auf den anderen Tag weg. Kosten wie Pacht und Angestellte hatte ich nicht. Inwieweit kann ich meinen eigenen Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten in der Abrechnung aufführen? Gibt es Fristen für die Einreichung der Unterlagen (ich habe etwas von Juni 2023 gelesen)? Ich danke Ihnen, wenn Sie mir einen Tipp geben können.

Tina Heidelberg
Tina Heidelberg
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2 Antworten

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Hallo! ich habe dazu eben einen Beitrag gepostet. Ich habe - genau wie du - in Berlin 2020 die Corona Soforthilfe für Soloselbständige aus dem Landesprogramm (vor 1. April) bekommen, die 5.000 Euro.
Ich wurde zur Prüfung per Stichprobe ausgewählt, die Prüfung ist eben abgeschlossen. Der Lebensunterhalt bzw. Unternehmerlohn konnte angegeben werden. Wie mein Vorgänger schon schrieb, ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Speziell für Berlin und eben den Zuschuss aus dem Landesprogramm gilt dies.
Da mein Steuerberater, der die Abrechnung machte, wie fast alle Menschen ziemlich im Dunkeln tappte, wie der "Unternehmerlohn" genau anzugeben sei, summierte ich persönlich meine tatsächlichen laufenden Kosten zum Lebensunterhalt (von Miete bis Pauschalen für Lebensmittelverbrauch usw. – zu letzteren gibt es im Internet BeispielPauschalen). Dies bezog mein Steuerberater in eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss- Rechnung ein. Inzwischen glaube ich, die IBB zieht für den Unternehmerlohn eine eigene Pauschale heran. Ich weiß es aber nicht sicher.
Die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung hatte die IBB für das zweite und dritte Quartal je montagsbezogen angefordert. Falls du die Abrechnung initiativ machst, würde ich es es genau so machen. Aus der Einnahmen-Überschuss ergibt sich der Liquiditätsengpass für jeden Monat. Das dritte Quartal ist relevant, weil der Zuschuss innerhalb von sechs Monaten "verbraucht" werden durfte. In einer Gesamt Einnahmen-Überschuss für die sechs Monate beziehst du den Soforthilfe-Zuschuss mit ein. Wenn du dabei ein Plus verzeichnest, ist dieses Plus die Summe, die rück zu zahlen ist.

Viele Grüße,

Tina Veihelmann
Tina Veihelmann
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Akzeptierte Antwort

Hallo Tina !

Die Coronahilfen waren Ländersache und sind somit in einige Punkten unterschiedlich. Was aber wohl bei allen gleich ist, ist die Auffoderung bis Ende Juni 2023 die eigenen Angaben zu überprüfen. Wer keine schlüssige Abrechnung bis dahin abgibt wird mit ziemlicher Sicherheit zu einer genaueren Prüfung unter die Lupe genommen werden. Schließlich kann der Staat hier am meisten Geld zurückholen . Unternehmerlohn, Lebenshaltungskosten, private Miete,Krankenversicherung etc. dürfen bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden. Ausnahmen hierbei gibt´s wohl in einigen Bundesländern wie BW oder NRW, die eine Lebenshaltungspauschale zulassen - keine Gewähr für diese Aussage.

Da ich selbst aus Bayern komme, gibt´s diese Pauschale leider auch für mich nicht. Abgerechnet werden dürfen lediglich angefallene Betriebskosten und betriebliche Ausgaben welche allerdings mit den Einnahmen wieder gegengerechnet werden müssen. Auch hier muss man Aufpassen für welchen Zeitraum hier abgerechnet wird. 01. März - 31. Mai oder 3 Monate ab Datum der Antragstellung ? Auch ist die Verunsicherung groß, welcher Zeitraum nun angesetzt werden soll....

Chris

Christian Winzinger
Christian Winzinger
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