Bei einer Auslandstätigkeit im Rahmen von Projekten sind folgende Punkte wichtig:
Ertragsteuern:
- Was sind die steuerlichen Anknüpfungspunkte für eine beschränkte bzw. unbeschränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat (“Quellenstaat”)?
- Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen? Wie weise ich meine steuerliche Ansässigkeit in DE beim ausländischen Fiskus nach?
- Welche Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stehen in DE (“Ansässigkeitsstaat”) zur Verfügung? Das können sein: Steuerfreistellung (mit Progressionsvorbehalt), Anrechnung einer im Ausland nachweislichen und zulässigerweise einbehaltenen Quellensteuer, Abzug von der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Inland
Umsatzsteuer: Registrierungspflicht? Rechnungsstellung? Erklärungspflichten?
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