Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Auslandsgeschäfte sind bei der E-Rechnung ausgenommen - gilt das auch für das EU-Ausland?

1 Person fragt sich das

Zur E-Rechnungspflicht habe ich gelesen: "Rechnungen von/an ausländische Unternehmen sind ausgenommen."
Bezieht sich das auf alle ausländischen Unternehmen inklusive Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder nur ausserhalb der EU?

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Das bezieht sich auf alle Auslandsgeschäfte, also auch solche mit Lieferanten/Kunden im EU-Ausland.
Die E-Rechnungspflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen/Selbstständigen.
Vgl. www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66460

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #