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Ausstellung eRechnung

1 Person fragt sich das

ich habe eine Kundin, die ab 01.01.25 die Annahme von Zugferd-Rechnung verweigern will, bis es zur generellen Pflicht wird. Sie droht auch damit, mir keine Aufträge zu vergeben. ich weiss, dass das da noch nicht Pflicht für alle ist, aber da die
e-rechnung einfacher beim Steuerberater zu implementieren ist, wäre es sinnvoller, als "Zugferd" zu senden. Im RE-Programm kann ich für alle Kunden die Ausgabe als e-Rechnung ein-oder ausschalten. Was würdet ihr machen?
Über eine rasche Antwort freue ich mich sehr. Vg Thomas

Thomas Lippmann
Thomas Lippmann
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3 Antworten

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Ich hatte es so verstanden, dass ab 1.1.25 die gesetzliche Pflicht besteht, E-Rechnungen anzunehmen. Insofern müsste die Kundin das doch auch akzeptieren, wenn sie rechtskonform arbeiten möchte, oder?

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Ja, bei Zugferd ist es eine lesbare Rechnung (PDF) der eRechnung (xml). Nur das auf der Pdf einen textlichen Verweis auf die xml gibt. Alles andere ist wie bei "sonstiger" Rechnung. Es würde vor allen Dingen mir die Buchhaltung beim Steuerberater erleichtern. Kann denn die Kundin die Annahme der beiden o.g. Dateien verweigern? Vor allen Dingen würde die Kundin mir dann keine weiteren Aufträge erteilen!

Thomas Lippmann
Thomas Lippmann
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Lieber Frank,
vielen Dank für die Antworten, wird alles noch ganz lustig. Natürlich auch an die anderen, die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten. vg Thomas….

Thomas Lippmann
Thomas Lippmann
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