Hallo Manuela,
relativ einfach, wenn man nachliest: §1, Satz 1: "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. " Also nicht für Selbstständige!
Alles andere ergibt sich aus dem (recht kleinen) Gesetz. Insbesondere §2 listet die Inhalte auf.
Seit dem 1. August müssen Arbeitgeber Vertragsdokumente in Schriftform an Mitarbeitende übergeben und per Hand unterschrieben werden. Gilt das auch für Verträge mit Selbständigen oder bei einer Bestätigung eines Angebots? Welcher Einfluss hat das Gesetz, wenn man Mitarbeitende einstellen möchte?
Hallo Manuela,
relativ einfach, wenn man nachliest: §1, Satz 1: "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. " Also nicht für Selbstständige!
Alles andere ergibt sich aus dem (recht kleinen) Gesetz. Insbesondere §2 listet die Inhalte auf.
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