Hallo Christian,
vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich musste ich in der Elternzeit zwar keine Beiträge überweisen, aber mit der Hochrechnung der Beiträge aufs ganze Jahr dann umgerechnet ja doch.
Unter der Mindestbemessungsgrenze liege ich nicht.
Wie ich mittlerweile herausgefunden habe, wird offenbar ein Tagessatz berechnet, ausgehend von 360 Kalendertagen. Im Anschreiben zur Nachzahlung steht bei mir, dass ich in 2021 an 268 Tagen selbständig tätig war.
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