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Bekomme ich als Text-Freiberufler in einer Reha-Maßnahme, weil RV-beitragszahlend über Künstlersozialkasse, auch Übergangsgeld?

1 Person fragt sich das

Oder kann ich mir das Ausfüllen von G0512, Übergangsgeld, sparen, weil es eh abgelehnt wird? Habe vier Kinder, sollten also 75 % vom Verdienst wie bei Angestellten drin sein, oder? Ausschlaggebend ist die USt- Voranmeldung des Vormonats der Antragsstellung für die Reha. Hat hier jemand Erfahrungen?

Wie schaut es aus mit G0160, Befreiung von der Zuzahlung zur Reha (bei mir 10 Euro pro Tag)? Gibt es da Einkommensgrenzen, über denen man auf jeden Fall zahlen muss?

Schon jetzt Dank ans Plenum für etwaige Antworten :-)

Kerstin
Kerstin
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