Vielen Dank. Das ist nur nicht die Antwort auf meine Frage. Wie geschildert, habe ich bereits - vor eineinhalb Jahren- die geforderten Zahlen eingereicht. Meine Frage ist, ob man nach abgeschlossener Prüfung in jedem Falle einen Bescheid erhält oder nur im Falle einer Rückforderung.
Mit freundlichen Grüßen! Tina Veihelmann
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