Wie Kerstin bereits als Kommentar schrieb, die Neustarthilfen gelten / galten als Betriebseinnahme, also gewinnerhöhend. Spätere Rückzahlungen entsprechend auch als Betriebsausgabe (gewinnreduzierend). Daher spielen sie bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Es wurde gesetzlich nicht festgelegt, dass sie bei der Beitragsberechnung keine Rolle spielen.
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