Antwort als juristischer Laie:
Wichtig ist die Reihenfolge:
1. Steuerberater bzw. fachkundigen Rat suchen, was beim Übergang zur Buchführungspflicht und Aufgabebilanz als e-Bilanz zu beachten ist. Bei der Betriebsaufgabe muss ZWINGEND zur Bilanzierung übergegangen werden. Dafür müssen u. a. noch später eingehende Forderungen berücksichtigt werden und sind Rückstellungen für später noch notwendige Kosten (Akteneinlagerung/weiter laufendes Software-Abo für die Belege 8 Jahre (!) usw.) zu bilden.
2. Dann erst alles mit dem Finanzamt regeln, Betriebsaufgabe erklären, Erklärungen einreichen etc.
3. Erst danach, wenn 1. und 2. abgearbeitet sind, Gewerbe beim Gewerbeamt abmelden. Darauf achten, dass man möglichst ein Stück Papier Gewerbeabmeldung erhält.
4. Erst danach können hartnäckige "Abmeldungsverweigerer" wie IHK, GEZ/Rundfunkgebühr, Müllgebühr (Gemeinde) etc. mit einer Kopie der Gewerbeabmeldung abgemeldet werden.
Beachtet man die Reihenfolge nicht und meldet etwa vorschnell das Gewerbe ab (Nr. 3), weil Kandidaten (aus Nr. 4) die Abmeldung verweigern, kommt blitzartig eine Aufforderung vom Finanzamt mit einer kurzen Frist zur Einreichung der Aufgabebilanz. Dann gerät man unter Zeitdruck, schnell einen Steuerberater zu finden, alles zu bedenken, muss Fristverlängerungen beantragen usw.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden