Hallo Susanne,
ich befürchte, du hast deinen Steuerberater falsch verstanden oder es wurde dir falsch erklärt. Die Kleinunternehmer Regelung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuer Gesetz. Da die Corona Hilfen nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, führen diese zu keiner Umsatzsteuer Zahlung.
Empfehlung: Reiche schnellst möglich deine Steuererklärung 2021 ein. So kannst du deinen reduzierten Gewinn aufgrund der Rückzahlung schnell geltend machen.
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