Steuerlich gesehen, musst du keinen Zeitnachweis einbringen. Sowohl im Werkvertragsrecht, als auch im Dienstvertragsrecht gibt es kein Recht auf Zeitnachweis: auf Rechnung ja, aber nicht auf Zeitnachweis.
Beim Werkvertrag ist der Erfolg ausschlaggebend und nicht die Zeit, die du dafür benötigt hast, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Beim Dienstvertrag wird immer eine Bemühung geschuldet. Es gibt Menschen, die schneller sind als andere und welche, die langsamer sind. Daher ist ein Zeitnachweis schwierig.
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