Der wichtigste Grundsatz ist: Denke in den Augen des/der Betriebsprüfer/in. Handhabe Rechnungen wie Verträge. In beiden Fällen bringen 22 vollgeschriebene Seiten wenig. Ganz oft hilft dir ein langer Vertrag nicht, oft stehen sogar unnötige und falsche Dinge drinnen, die dir Probleme machen können. Deswegen rät der Experte dazu, Rechnungen und Leistungsnachweise kurzzuhalten. Orientiere dich an der Leistungsbeschreibung und verwende die gleichen Begriffe, die du auch schon im Einzelauftrag oder im Honorarvertrag benutzt hast.
Folgende Dinge sollten nicht erwähnt werden:
- Teambesprechung
- Schulung
- Weihnachtsfeiern und Ähnliches
Tipp des Experten: Nehme dir vier Punkte heraus, die im Auftrag drinnen stehen und schreibe die Zeiteinheit dahinter. Schreibe nicht, was genau du gemacht hast, mit wem und auf wessen Anweisung.
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