Das Gesetz regelt die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen im privaten Sektor.
Im Regelfall wird sich für Sie aber nichts ändern. Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder jährlicher Bilanzsumme unter 2 Mio. € von Verpflichtungen aus. VGSD-Mitglieder werden also selten direkt betroffen sein.
Möglicherweise bestehen jedoch Verpflichtungen:
- wenn Sie Produkte vertreiben, die unter die Regelungen des BFSG fallen oder
- wenn Sie mittelbar betroffen sind, zum Beispiel, weil Sie für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, Webseiten erstellen oder bestimmte Dienstleistungen oder Produkte anbieten...
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