Die Art der Tätigkeit ist maßgebend. Es gibt sogenannte Katalog Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, ....) die vom Grundsatz her keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Manchmal ist es sehr schwierig zu unterscheiden, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Ein Studium kann zu. B. ein Indiz für eine freiberufliche Tätigkeit sein. Freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit werden im Steuerrecht unterschieden.
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