Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Man muss also nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es kommt auf den "Aufenthalt" an.
Deutsche, die länger als ein Jahr im Ausland leben, gelten als "Ausländer". Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik leben, sind "Inländer".
Reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind ohnehin von der Meldepflicht ausgenommen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden