Dieses Zertifikat ist für eine SV-Prüfung während einer BP völlig irrelevant und bietet in keiner Weise Rechtsicherheit.
Nach § 28p Abs. 1 SGB IV prüfen die RV-Träger, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten sowie ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen.
Die Kriterien über Scheinselbständig / Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit sind durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung ständig in Bewegung und nicht durch ein Siegel „So machen Sie alles richtig“. festgezogen.
Als ehemaliger Betriebsprüfer habe ich mich mit weiteren Betriebsprüfer über diese "Zertifizierung" unterhalten. Niemand würde solche ein Cip-Zertifizierung (Gold/Silber/Bronze) beachten.
Nur die Entscheidungen der DRV Bund im Rahmen des sog. 7A Verfahrens binden andere Versicherungsträger, soweit es um die Beurteilung des konkreten Rechtsverhältnisses geht ( § 7a Abs. 2 Satz 4 i. d. F. ab 1. April 2022). So steht es im Gesetz und das kann auch ein Siegel nicht ändern.
Ich bleibe hier am Ball und wer in den nächsten Wochen mit der Clearingstelle noch einmal über dieses Thema berichten und hier über das Ergebnis informieren.
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