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Ist "Certified Independent Professional" (CIP) hier bekannt?

12 Personen fragen sich das

Guten Tag,

ich habe "Werbung" erhalten von jemandem, der für "Certified Independent Professional" (cip-scheinselbststaendig.de­) wirbt. Kennt oder nutzt das hier beim VGSD bereits jemand? Wenn ja, welche Erfahrung habt ihr damit gemacht?

Grundsätzlich frage ich mich, ob das für die Initiatoren nur wieder eine Möglichkeit ist, Geld zu verdienen und ansonsten keinerlei Nutzen vorhanden ist oder ob CIP tatsächlich eine Lösung des Problems Scheinselbstständigkeit darstellen kann.

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7 Antworten

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Dieses Zertifikat ist für eine SV-Prüfung während einer BP völlig irrelevant und bietet in keiner Weise Rechtsicherheit.

Nach § 28p Abs. 1 SGB IV prüfen die RV-Träger, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten sowie ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen.

Die Kriterien über Scheinselbständig / Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit sind durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung ständig in Bewegung und nicht durch ein Siegel „So machen Sie alles richtig“. festgezogen.

Als ehemaliger Betriebsprüfer habe ich mich mit weiteren Betriebsprüfer über diese "Zertifizierung" unterhalten. Niemand würde solche ein Cip-Zertifizierung (Gold/Silber/Bronze) beachten.

Nur die Entscheidungen der DRV Bund im Rahmen des sog. 7A Verfahrens binden andere Versicherungsträger, soweit es um die Beurteilung des konkreten Rechtsverhältnisses geht ( § 7a Abs. 2 Satz 4 i. d. F. ab 1. April 2022). So steht es im Gesetz und das kann auch ein Siegel nicht ändern.

Ich bleibe hier am Ball und wer in den nächsten Wochen mit der Clearingstelle noch einmal über dieses Thema berichten und hier über das Ergebnis informieren.

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Dieses "CIP-Zertifikat" stellt für mich reine Abzocke dar. Ich würde die Schutzwirkung gegen Scheinse als äußerst gering einschätzen. Bezeichnend sind die ausweichenden Labs-Antworten auf Andreas direkte Fragen.

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Ich habe neulich davon erfahren und traue dieser Maßnahme nicht. Solange es keine offizielle Stellungnahme seitens der DRV gibt, in der die Schutzwirkung einer CIP-Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit explizit garantiert wird, werde ich nicht in diese Richtung aktiv. Auf persönliche Erfahrungen bzw. Testimonials verlasse ich mich nicht. Keine betroffene Person sollte sich bei dieser Sachlage auf vermeintlich dünnes Eis begeben.

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Wie es scheint, haben sehr viele hier beim VGSD die gleichlautende Mail (Betreff: Interesse an gemeinsamen Beratungsprojekten in 2024) erhalten. Da stellt sich mir dann noch die Frage, ob die Daten evtl. hier "geharvested" wurden?

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Hallo liebe Community,

mich interessiert ob es zu dem CIP-Zertifikat bereits eine Einschätzung von Dr. Hartmut Paul gibt? Auf seine Expertise kann man sich immer verlassen.

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Wenn man es richtig machen will, dann lässt man sich nicht auf den Wunsch nach einem CIP-Zertifikat ein, sondert bietet an, den Vertrag (gegebenenfalls unter anwaltlicher Mitwirkung) zwecks Minimierung vom Anknüpfungspunkte für die Konstruktion einer abhängigen Beschäftigung zu überarbeiten. Aus meiner Sicht besteht mit CIP-Zertifikat das Risiko, bei einer Betriebsprüfung besonders in Verdacht zu geraten. Wenn man den Vertrag verändert und selber kein CIP-Zertifikat hat, dann kann man wenigstens zeigen, dass man die Dienstleistung WIRKLICH selbstständig erbringen will.

Hier noch ein wenig Lesestoff (und vielen Dank in die dortigen Fragesteller);
www.it-freelancer-magazin.de­/arbeitsre­…reelancer

Dazu noch zwei Bemerkungen:

- "Seitdem es die Möglichkeit zur CIP-Zertifizierung gibt, wurde kein einziger CIP-Zertifizierter durch die Deutsche Rentenversicherung als scheinselbstständig deklariert und kein einziger Auftraggeber musste Nachzahlungen leisten oder Strafen zahlen.". Bei Klage gegen den Bescheid der DRV tritt die Rechtskraft erst nach Abschluss des Instanzenweges ein, sofern er am Ende nicht aufgehoben wird. Die Einzugsstelle (GKV) wird auch erst nach Rechtskraft aktiv. Bei Strafverfahren habe ich bisher nur in Branchen wie Bau und Logistik (möglicherweise auch Landiwrtschaft) gelesen, aber die dürften auch erst nach Rechtskraft des Bescheides anlaufen.

- Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass CIP die falsche Seite zertifiziert, dann ist es dieser Satz von Herrn Labs: "Es wird also IMMER das von Ihnen angemerkte 1:1-Vertragsverhältnis im CIP-Zertifikat abgebildet und nicht etwa ein pauschales Zertifikat für eine Person erstellt." Ein Dienstleister ist nur in der Lage ein CIP-Zertifikat für das angestrebte Auftragsverhältnis vor Auftragsannahme zu erstellen, wenn er die (zukünftigen) Vertragsbedingungen kennt. Die Aufforderung an Auftraggeber, die Vertragsbedingungen zwecks CIP-Zertifizierung für den konkreten Auftrag vorab zur Verfügung zu stellen, habe ich nicht gefunden. Habe ich etwas übersehen?

Nach meiner Einschätzung hat Herr Labs mehr know-how zum Thema als ein großer Teil der Fachanwaltschaft für Sozial- und Arbeitsrecht. Es dürfte ihn daher keineswegs überraschen, dass sein Angebot "CIP" auf Kritik stößt und zumindest teilweise eher als Vergrößerung des Problems als als Teil der Lösung betrachtet wird. Wenn man etwas Positives an CIP sehen will, dann besteht das darin, das VGSD und BAGSV gegenüber der Politik darauf hinweisen kann, dass die derzeitige Rechtslage und Entscheidungspraxis der DRV Bund solchen Angeboten Marktchancen verschafft.

Dirk
Dirk
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Ich finde die Idee gut, um die Nerven der Auftraggeber zu beruhigen und die Auftragnehmer/Selbstständigen zu sensibilisieren und dazu anzuhalten, sich regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen.

Auf der Webseite habe ich erst mal keine falschen Informationen gesehen.

Ja, rechtssicher wie eine verbindliche Auskunft der DRV oder ein Gerichtsurteil ist das nicht, und es kommt auch auf den Vertrag und wie dieser "gelebt" wird an. Aber die meisten Selbstständigen vermeiden ja direkte, freiwillige Anfragen an die DRV.

Trotzdem finde ich es einen viel versprechenden Ansatz, wir sollten es nicht in Grund und Boden verdammen, sondern es mit den Leuten zusammen noch verbessern.

Es ist eben nützlich, aber keine Garantie. Dennoch kann man in solchen Fragenkatalogen abbilden, was die Behörde typischerweise als Kriterien heranzieht. Das könnte man immer aktuell halten, jeder Zertifizierte muss ja einmal pro Quartal aktualisieren.

Aufttraggeber, gerade auch aus dem Mittelstand, sind mit den rechtlichen Feinheiten meist überfordert und wären vermutlich dankbar. Sogar wenn Anwälte für diese arbeiten kommen bei den Bemühungen, rechtssicher zu werden, oft seltsame Verträge heraus. Das ist auf jeden Fall schlimmer als wenn man sie durch einen standardisierte Zertifizierung (und vielleicht weitere Checklisten usw. ... ?) unterstützen kann.

Ich finde das Argument berechtigt, dass man oft nicht weiß, warum man für ein Projekt nicht genommen wurde, es kann durchaus an solchen dummen Ängsten liegen und jemand anderes in ANÜ wurde bevorzugt.
Und ich will durch die Unsicherheiten nicht in ANÜ gedrängt werden.

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