Nur zur ersten Frage:
Die IHK München ist für alle Neustarthilfen zuständig.
Für die Soforthilfe ist Deine zuständige Regierung (bei mir Regierung von Mittelfranken) zuständig.
Beide agieren unabhängig von einander und mit unterschiedlichen Regelwerken.
Der Erlass gilt nur für die Soforthilfe in Bayern.
Bei der Neustarthilfe kann man max. Ratenzahlung und Zahlungsaussetzung für einen Zeitraum aushandeln.
Ansonsten wird bei der IHK / Neustarthilfe im Ablehnungsbescheid eigentlich schon immer deutlich gesagt, warum dieser ergangen ist (z.B. mehrmalig keine Rückmeldung bei Nachfragen, keine Coronabedingtheit des Umsatzeinbruches, ...). Je nach dem, was da so als Begründung steht, macht eine Klage Sinn oder auch nicht...
Und so pauschal würde ich nicht sagen, dass die nur noch Ablehnungsbescheide verschicken. Ich kenne einige, die in den letzten 2-3 Monaten positive Rückmeldungen erhalten haben und das Geld behalten dürfen.
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