Hallo Anna !
Die Corona Soforthilfe wurde durch das jeweilige Bundesland ausbezahlt und geregelt. Somit gab es auch unterschiedliche Vorraussetzungen, unterschiedliche Beträge der Hilfen und Verfahrensweisen zum Antrag abhängig vom Bundesland.
Soweit ich weiß, wurden schon immer 3 Monate für die Berechnung des Liquiditätsengpasses angesetzt.
Dabei wird der Liquiditätsengpass wie folgt definiert:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.
(Quelle: swmp.eu/corona-so…tsengpass)
Wenn Du es nun geschafft hast Deine Verluste aus April und Mai zu kompensieren, hast Du keinen Liquiditätsengpass mehr.
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