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Corona-Soforthilfe Rückforderung

2 Personen fragen sich das

Von der ISB Rheinland-Pfalz habe ich am 28.03.2025 (datiert auf den 18.03.2025) einen endgültigen Bescheid zur Corona-Soforthilfe vom 19.04.2020 erhalten. Gibt es im vgsd weitere Betroffene, die einen Teil der Soforthilfe zurückzahlen müssen oder Fachkundige unter uns? Macht es Sinn, Einspruch einzulegen? Kennt sich jemand mit der aktuellen Urteilslage aus?
Meine Widerspruchsfrist läuft am 18.04.2025 aus. Ich wäre sehr dankbar, mich mit euch auszutauschen, damit ich eine klare Entscheidung für mich treffen kann.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung,
Birgit Stauder aus Mainz
mail@birgitstauder.de
Mobil: 0171/6456737

Birgit Stauder
Birgit Stauder
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