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Corona Sofothilfe Hessen Rückzahlungsfrist endet am 30.09.2024?? Abrechnung wohin?

3 Personen fragen sich das

Könnt ihr mir sagen wie es sich mit der Abrechnung der Corona Soforthilfe in Hessen verhält? Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums lese ich, dass die Rückzahlungsfrist für eventuell zu viel gezahlte Soforthilfe am 30.09.24 endet. Wenn ich dem nicht innerhalb der Frist nach komme, zahle ich alles zurück.

Aber wohin schicke ich die Abrechnung und wie sind die Kriterien für die Abrechnung? Dazu finde ich nichts.

Könnt ihr mir weiter helfen?

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Können Sie bitte aufhören so eine Angst zu verbreiten. Ich habe verstanden, dass alle Abrechnungen einreichen müssen und wenn man das nicht macht, man dann Zinsen zahlt. Ist angekommen.
Und natürlich habe ich mit meinem Steuerberater schon gesprochen und das obwohl er damals die Soforthilfe nicht für mich beantragt hat. Erst danach habe ich meine Frage hier gestellt.

Bitte werfen Sie die Soforthilfe nicht mit den anderen Hilfen in einen Topf. Danke!

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Akzeptierte Antwort

Dazu steht - und genau darum geht es mir:

Corona-Soforthilfe 2020 – Überprüfung des Liquiditätsengpasses
Wenn Sie in 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eine Überprüfung der Höhe des eingetretenen Liquiditätsengpasses erforderlich. Mehrere Bundesländer haben noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt und werden in Kürze auf die Begünstigten zugehen. Weitere Informationen erteilen die Soforthilfe-Bewilligungsstellen der Länder. Letzteres tut das Regierungspäsidium Kassel auf Anfrage nicht.

Wohin soll ich die Abrechnung schicken?

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