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Coronarückzahlung komplett wegen angeblicher Nichtberechtigung

1 Person fragt sich das

Liebe Kollegen,

ich habe das gleiche Problem. ich habe Honorartätigkeiten auf sozialversicherungspflichtiger Basis, max 71Tage im Jahr, dort habe ich etwa 9000eur Einkommen. In meiner selbständigen T!tigkeit habe ich etwa einen Umsatz von 19000eur. In dem jahr 2019 und 2020 habe ich Verluste im selbständigen Bereich. Also bei der Steuerabrechnung selbständige Einkünfte ca. -1341 eur. soz.vers.pfl. Einkünfte waren 6016eur. Jetzt erkennt die Ib-Bank von Sachsen-anhalt meine Selbständigkeit als Haupterwerb nicht an, ich soll alles zurückzahlen. Die machen also den Haupterwerb/oder nicht/ am minus in der Einkommensteuer fest.

Wir wissen keinen Rat wie wir dem begegnen solken. Anwalt will auch erst sehen wie der endgültige Bescheid sein wird. Wahrscheinlich nicht anders. Ich bin vollkommen am Ende. Wer kann einen Rat geben oder Argumentationshilfe?

Ganz lieben Dank,
05.10.23 Thomas

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ich bin gespannt, übrigens habe ich alles prüfen und beantragen lassen über den Steuerberater. Und die arbeiten sehr gewissenhaft. ganz vielen Dank, viele Gruesse, Thomas

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