Wenn die gestellte Arbeitskleidung das einzige Kriterium ist, dass einen in der selbstständigen Tätigkeit behindert, ist es unproblematisch. Wenn es aber eine Sache von vielen ist, die kritisch zu betrachten sind, wie das Fehlen einer Verhinderungsvertretung, sollte keine Arbeitskleidung getragen werden. Das wäre “der Tupfen auf dem i”, erklärt Günther Werner. Man sollte sich immer mal wieder fragen, was einen selber von einem Angestellten unterscheidet. Nahezu alle Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass sie auch als selbstständiger Unternehmer möglich sind. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden