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Darf ich Anschaffungs- und laufende Kosten für mein Handy von der Steuer absetzen?

1 Person fragt sich das

Ich benutze mein iPhone überwiegend beruflich. Darf ich die Kosten ganz oder teilweise geltend machen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Diese Frage habe ich bei meiner Unternehmensgründung mit meiner Steuerberaterin diskutiert. Aus ihrer Erfahrung wird das Finanzamt pauschale Festlegungen von geschäftlichen und privaten Anteilen i.d.R. nicht anerkennen. Deshalb hat sie mir eine Echtdatenerhebung über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten empfohlen, um die so ermittelten Anteile geschäftlicher und privater Nutzung einmalig zu ermitteln und diesen Verteilungsschlüssel zukünftig anzuwenden.

Ich bin damals so vorgegangen, dass ich über einen Zeitraum von 5 Monaten aus den Einzelverbindungsnachweisen die Gesprächszeiten nach geschäftlicher und privater Veranlassung ausgewertet und dokumentiert habe (Excel-Auswertung). Die Dokumentation ist wichtig, um den Verteilungsschlüssel bei späteren Prüfungen durch das Finanzamt belegen zu können. Die Auswertung habe ich sowohl für den Festnetzanschluss als auch für das Smartphone durchgeführt, um daraus den jeweiligen Schlüssel ermitteln zu können.

Bei mir hat sich damals (in 2006) eine Aufteilung von 80% geschäftlicher und 20% privater Nutzung ergeben. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Prüfung durch das Finanzamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass ich diesen Schlüssel sowohl für die monatlichen Kosten als auch für die Anschaffungskosten zugrunde lege.

Jens Wagner
Jens Wagner
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