Ganz konkret: Dein Finanzamt, bei dem Du Deine Einkommensteuererklärung eingereicht hast, berechnet automatisch den Verrechnungsbetrag aus Deiner Gewerbesteuererklärung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften haben keine Freibeträge).
Das geht folgendermaßen (vereinfacht bei Gewinnen kleiner 100.000 EUR. Bei Gewinnen größer 100.000 EUR sind noch Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen):
Gewinn aus Gewerbebetrieb (lt. EÜR, bzw. Bilanz)
eventueller vorgetragener Verluste
vorläufiger Gewerbeertrag
Abrundung auf volle 100 EUR
Freibetrag (24.500 EUR)
Gewerbeertrag (Bemessungsgrundlage)
x 3,5% (Gewerbesteuermesszahl, einheitlich gesetzlich festgelgt für ganz Deutschland)
Gewerbesteuermessbetrag
Jetzt kommt die Gemeinde ins Spiel, in der Du Dein Gewerbe angemeldet hast, mit ihrem individuellen Hebesatz (Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und fließt direkt in den städtischen Haushalt. Nur zum Trost, falls Du Gewerbesteuer zahlen musst, damit werden direkt kommunale Einrichtungen finanziert. Eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen ) und berechnet die Gewerbesteuer:
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuerschuld (deswegen sind die Hebesätze immer > 100 %)
Für die Verrechnung mit der Einkommensteuer zieht das Finanzamt automatisch das 3,8-fache Deines Gewerbesteuermessbetrags von Deiner aus der Einkommensteuererklärung ermittelten EKSt-Schuld ab. Du zahlst dadurch etwas weniger EKSt.
Beispiel: Wenn der Gewerbesteuer-Hebesatz Deiner Gemeinde 380 % wäre, würde die gesamte ermittelte Gewerbesteuer von Deiner Einkommensteuer abgezogen. Da aber in den meisten Gemeinden der Gewerbesteuer-Hebesatz mittlerweile weit über 380 % liegt (z.B. meine Heimatstadt Hagen/Westf. 520 %), wird nicht der gesamte Betrag der Gewerbesteuer verrechnet.
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