Die Datenschutzgesetzgebung in Europa unterscheidet sich erheblich von dem der USA.
In Europa ist der Datenschutz ein Grundrecht, in den USA ein Verbraucherrecht. Wenn personenbezogene Daten von der EU in Drittländer transferiert werden, muss das Datenschutzniveau der Drittländer dem in Europa ähneln.
Eine Möglichkeit, dies sicherzustellen, ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Darüber hinaus gibt es die EU-Standardvertragsklauseln: Sie sollen sicherstellen, dass Daten ordnungsgemäß verarbeitet werden.
Die Problematik mit den USA besteht aber insbesondere darin, dass die Überwachungsgesetze in den USA den amerikanischen Staat ermächtigen, auf die Daten der Dienstleister zuzugreifen. Weil der Beschluss deshalb nicht greift, hat der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield gekippt.
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