Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat am Anfang zu großer Unsicherheit und vielen Interpretations- und Auslegungsschwierigkeiten geführt: sowohl bei den Rechtsanwendern als auch bei den Aufsichtsbehörden.
Es gab am Anfang keine Gerichtsurteile, sodass viele Begriffe undefiniert blieben. Auch heute gibt es noch viele Schwierigkeiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.
Die Rechtsprechung entwickelt sich jedoch ständig weiter, und es gibt viele Orientierungshilfen von den Datenschutzbehörden. Diese seien jedoch nicht immer sinnvoll und praktikabel, erklärt der Experte.
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