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Dürfen Rezensionen und Bewertungen erst stattfinden, nachdem ich meine Einverständniserklärung abgegeben habe?

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Im Internet werden alle möglichen Produkte, Dienstleistungen und auch Personen bewertet – oft auch unfair.

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Grundsätzlich gilt: Jeder kann jeden bewerten. Dafür benötigt der Äußernde keine Einverständniserklärung der von der Bewertung betroffenen Person. Denn (zulässige) Bewertungen sind Ausfluss der Meinungsfreiheit Art. 5 Abs 1 GG, die verfassungsrechtlich geregelt ist. Doch diese ist nicht “schrankenlos” gültig und findet ihre Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Deswegen: Sachliche Kritik, Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen sind hinzunehmen, gegen ehrverletzende Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen dagegen kann juristisch vorgegangen werden.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Wie kann ich mich wehren?
Richtiger Umgang mit negativen Bewertungen und Beleidigungen

Mit Bengt Langer

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